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Elternberatung nach § 95 | Erziehungsberatung nach § 107

Familien- und Elternberatung nach § 95 oder Erziehungsberatung nach § 107 – Beratung von hochstrittigen Paaren Die Elternschaft bleibt auch nach der Trennung eine wichtige Verpflichtung, die ehemalige Paare oft vor große Herausforderungen stellt. Die Obsorge- und Kontaktregelungen werden nicht eingehalten, es mangelt an Kooperation und eine entsprechende Kommunikation scheint unmöglich. In diesen Fällen können Richter bzw. Richterinnen eine Familien- und Elternberatung nach § 95 oder eine Erziehungsberatung nach § 107 veranlassen, um den Fokus wieder auf das Wohl der Kinder zu richten. Das Gericht bestimmt dann auch das Stundenausmaß der Beratung. Der geschützte Rahmen soll dann die Möglichkeit bieten, tragfähige Vereinbarungen zu treffen, die die Entwicklung der Kinder unterstützen und die Gesamtsituation entlasten.

👨‍👩‍👧 Familienberatung nach § 95 AußStrG|

Begleitung bei Trennung und Konflikt

Ein gemeinsames Kind verbindet ein Leben lang. Nach einer Trennung oder Scheidung stellt sich für viele Eltern die Herausforderung, Obsorge- und Kontaktregelungen im Sinne des Kindeswohls zu gestalten.

Wenn es wiederholt zu Streitigkeiten, Kommunikationsabbrüchen oder fehlender Kooperation kommt, kann das Gericht eine Elternberatung nach § 95 | Erziehungsberatung nach § 107 anordnen.

Ziel:

  • Konflikte entschärfen
  • Den Blick auf die Bedürfnisse der Kinder richten
  • Eine wertschätzende Gesprächskultur entwickeln

⚖️ Eltern- oder Erziehungsberatung nach § 107 Abs. 3 Z. 1 AußStrG

Gerichtlich angeordnete Beratung bei hochstrittigen Paaren

Wenn Eltern trotz gerichtlicher Regelungen keine Einigung finden, kann das Gericht eine Eltern- oder Erziehungsberatung anordnen.

Typische Gründe:

  • Nicht funktionierende Obsorge- und Kontaktrechtsregelungen
  • Uneinigkeit in Erziehungsfragen
  • Gestörte Kommunikation oder mangelnde Kooperation
  • Missachtung kindlicher Entwicklungsbedürfnisse
  • Hocheskalierte Konflikte („Hochstrittigkeit“)
  • Zweifel an der Erziehungsfähigkeit

Rahmenbedingungen: Das Gericht legt das Stundenausmaß fest. Ziel ist es, dass beide Elternteile – möglichst gemeinsam – im geschützten Rahmen über die Bedürfnisse der Kinder sprechen und konstruktive Lösungen finden.

🕊️ Ablauf, Kosten & Qualitätsstandards

Ablauf:
Nach der gerichtlichen Anordnung vereinbaren die Eltern selbstständig Termine mit einer anerkannten Beraterin oder einem anerkannten Berater. Die Gespräche finden vertraulich und neutral statt.

Kosten:
Die Kosten tragen die Eltern selbst. Als Richtwert gilt laut Qualitätsstandards:
👉 € 70 – 120 pro Stunde (exkl. USt.)

Anerkennung:
Die Liste der anerkannten Familien-, Eltern- oder Erziehungsberater/innen dient als Orientierung. Richter/innen können im Einzelfall auch andere qualifizierte Fachpersonen anerkennen.

„Den Fokus wieder auf das Wohl der Kinder richten – und Eltern befähigen, Verantwortung gemeinsam zu tragen.“
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