👨👩👧 Familienberatung nach § 95 AußStrG|
Begleitung bei Trennung und Konflikt
Ein gemeinsames Kind verbindet ein Leben lang. Nach einer Trennung oder Scheidung stellt sich für viele Eltern die Herausforderung, Obsorge- und Kontaktregelungen im Sinne des Kindeswohls zu gestalten.
Wenn es wiederholt zu Streitigkeiten, Kommunikationsabbrüchen oder fehlender Kooperation kommt, kann das Gericht eine Elternberatung nach § 95 | Erziehungsberatung nach § 107 anordnen.
Ziel:
- Konflikte entschärfen
- Den Blick auf die Bedürfnisse der Kinder richten
- Eine wertschätzende Gesprächskultur entwickeln
⚖️ Eltern- oder Erziehungsberatung nach § 107 Abs. 3 Z. 1 AußStrG
Gerichtlich angeordnete Beratung bei hochstrittigen Paaren
Wenn Eltern trotz gerichtlicher Regelungen keine Einigung finden, kann das Gericht eine Eltern- oder Erziehungsberatung anordnen.
Typische Gründe:
- Nicht funktionierende Obsorge- und Kontaktrechtsregelungen
- Uneinigkeit in Erziehungsfragen
- Gestörte Kommunikation oder mangelnde Kooperation
- Missachtung kindlicher Entwicklungsbedürfnisse
- Hocheskalierte Konflikte („Hochstrittigkeit“)
- Zweifel an der Erziehungsfähigkeit
Rahmenbedingungen: Das Gericht legt das Stundenausmaß fest. Ziel ist es, dass beide Elternteile – möglichst gemeinsam – im geschützten Rahmen über die Bedürfnisse der Kinder sprechen und konstruktive Lösungen finden.
🕊️ Ablauf, Kosten & Qualitätsstandards
Ablauf:
Nach der gerichtlichen Anordnung vereinbaren die Eltern selbstständig Termine mit einer anerkannten Beraterin oder einem anerkannten Berater. Die Gespräche finden vertraulich und neutral statt.
Kosten:
Die Kosten tragen die Eltern selbst. Als Richtwert gilt laut Qualitätsstandards:
👉 € 70 – 120 pro Stunde (exkl. USt.)
Anerkennung:
Die Liste der anerkannten Familien-, Eltern- oder Erziehungsberater/innen dient als Orientierung. Richter/innen können im Einzelfall auch andere qualifizierte Fachpersonen anerkennen.
„Den Fokus wieder auf das Wohl der Kinder richten – und Eltern befähigen, Verantwortung gemeinsam zu tragen.“