Familien- und Elternberatung nach § 95 sowie Erziehungsberatung nach § 107 unterstützen Eltern dabei, trotz Trennung, Konflikt und belasteter Kommunikation wieder tragfähige Lösungen im Sinne ihrer Kinder zu entwickeln.



Nach Trennung oder Scheidung stehen viele Eltern vor der Herausforderung, Obsorge- und Kontaktregelungen einzuhalten, miteinander zu kooperieren und im Sinne der Kinder handlungsfähig zu bleiben. Wenn Kommunikation abbricht, Konflikte eskalieren oder Vereinbarungen nicht funktionieren, kann das Gericht eine Beratung nach § 95 oder § 107 anordnen.
Die Beratung schafft Orientierung in hochbelasteten Familiensituationen und unterstützt Eltern dabei, Konflikte zu deeskalieren und wieder verantwortungsvoll miteinander zu handeln.
Im geschützten Rahmen sollen Eltern wieder ins Gespräch kommen, Verantwortung wahrnehmen und Lösungen entwickeln, die die Entwicklung der Kinder unterstützen und die Gesamtsituation entlasten.
Nicht eingehaltene Kontaktregelungen, strittige Obsorgefragen, fehlende Kooperation, Kommunikationsabbrüche, gegenseitige Vorwürfe und hoch eskalierte Konfliktdynamiken.
Konflikte entschärfen, die Bedürfnisse der Kinder in den Mittelpunkt stellen und eine respektvollere, tragfähige Gesprächskultur zwischen den Eltern aufbauen.
Ein gemeinsames Kind verbindet ein Leben lang. Nach einer Trennung oder Scheidung stellt sich für viele Eltern die Herausforderung, Obsorge- und Kontaktregelungen im Sinne des Kindeswohls zu gestalten. Wenn es wiederholt zu Streitigkeiten, Kommunikationsabbrüchen oder fehlender Kooperation kommt, kann das Gericht eine Elternberatung nach § 95 anordnen.
Begleitung bei Trennung und Konflikt, Stabilisierung der Elternkommunikation und Entwicklung tragfähiger Vereinbarungen im Alltag mit dem Kind.
Gerichtlich angeordnete Beratung in einem neutralen, geschützten Setting mit klarer Orientierung am Kindeswohl und an der elterlichen Verantwortung.
Wenn Eltern trotz gerichtlicher Regelungen keine Einigung finden, kann das Gericht eine Eltern- oder Erziehungsberatung nach § 107 Abs. 3 Z. 1 AußStrG anordnen. Ziel ist es, dass beide Elternteile – möglichst gemeinsam – im geschützten Rahmen über die Bedürfnisse der Kinder sprechen und konstruktive Lösungen finden.
Hoch eskalierte Konflikte, anhaltende Vorwürfe, mangelnde Gesprächsfähigkeit und Zweifel an der Erziehungsfähigkeit können ein Anlass für diese Beratung sein.
Eltern sollen befähigt werden, Verantwortung gemeinsam zu tragen und Entscheidungen wieder stärker an den Bedürfnissen und der Entwicklung ihrer Kinder auszurichten.
Nach der gerichtlichen Anordnung vereinbaren die Eltern selbstständig Termine mit einer anerkannten Beraterin oder einem anerkannten Berater. Die Gespräche finden vertraulich, neutral und in einem geschützten Rahmen statt.
Nach der Anordnung werden Termine eigenständig vereinbart. Das Gericht bestimmt das Stundenausmaß.
Richtwert pro Stunde exklusive USt. Die Kosten tragen die Eltern grundsätzlich selbst.
Anerkannte Familien-, Eltern- oder Erziehungsberater:innen dienen als Orientierung.
Ziel ist Stabilität, Entlastung und eine tragfähige Perspektive für die Kinder.
Dipl.-Wirt.-Ing. (FH) · MSc i.A. · Dipl. LSB · CCM
Lehrer · Trainer · Coach · psychosozialer Berater · Unternehmensberater · Safer Internet Botschafter · Autor
Die Beratung verbindet fachliche Qualifikation, strukturierte Gesprächsführung und einen klaren Fokus auf Konfliktklärung, Kindeswohl und elterliche Verantwortung. Ziel ist eine professionelle, verlässliche und respektvolle Begleitung in belasteten Familiensituationen.
Für Rückfragen zu Elternberatung nach § 95 oder Erziehungsberatung nach § 107, zur Terminvereinbarung oder zu den Rahmenbedingungen der Beratung.