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Elternberatung nach § 95 | Erziehungsberatung nach § 107

Elternberatung nach § 95 · Erziehungsberatung nach § 107 · Kindeswohl

Konflikte entschärfen. Kindeswohl stärken.

Beratung für Eltern in hochstrittigen Trennungs- und Erziehungskonflikten

Familien- und Elternberatung nach § 95 sowie Erziehungsberatung nach § 107 unterstützen Eltern dabei, trotz Trennung, Konflikt und belasteter Kommunikation wieder tragfähige Lösungen im Sinne ihrer Kinder zu entwickeln.

§ 95 AußStrG
§ 107 Abs. 3 Z. 1 AußStrG
Gerichtlich angeordnete Beratung
Fokus auf das Kindeswohl
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Die Elternschaft bleibt – auch nach der Trennung

Nach Trennung oder Scheidung stehen viele Eltern vor der Herausforderung, Obsorge- und Kontaktregelungen einzuhalten, miteinander zu kooperieren und im Sinne der Kinder handlungsfähig zu bleiben. Wenn Kommunikation abbricht, Konflikte eskalieren oder Vereinbarungen nicht funktionieren, kann das Gericht eine Beratung nach § 95 oder § 107 anordnen.

Auf einen Blick

Gerichtlicher RahmenBeratung bei hochstrittigen Paaren und Eltern in Trennungs-, Obsorge- und Kontaktkonflikten.
ZielDen Fokus wieder auf das Wohl der Kinder, tragfähige Vereinbarungen und verantwortliche Elternschaft richten.
Geschützter RahmenVertrauliche Gespräche, klare Struktur und Orientierung an Entwicklung, Stabilität und Bedürfnissen der Kinder.

Die wichtigsten Inhalte klar und professionell strukturiert

Die Beratung schafft Orientierung in hochbelasteten Familiensituationen und unterstützt Eltern dabei, Konflikte zu deeskalieren und wieder verantwortungsvoll miteinander zu handeln.

Worum es geht

Im geschützten Rahmen sollen Eltern wieder ins Gespräch kommen, Verantwortung wahrnehmen und Lösungen entwickeln, die die Entwicklung der Kinder unterstützen und die Gesamtsituation entlasten.

Typische Belastungen

Nicht eingehaltene Kontaktregelungen, strittige Obsorgefragen, fehlende Kooperation, Kommunikationsabbrüche, gegenseitige Vorwürfe und hoch eskalierte Konfliktdynamiken.

Ziel der Beratung

Konflikte entschärfen, die Bedürfnisse der Kinder in den Mittelpunkt stellen und eine respektvollere, tragfähige Gesprächskultur zwischen den Eltern aufbauen.

Familienberatung nach § 95

Ein gemeinsames Kind verbindet ein Leben lang. Nach einer Trennung oder Scheidung stellt sich für viele Eltern die Herausforderung, Obsorge- und Kontaktregelungen im Sinne des Kindeswohls zu gestalten. Wenn es wiederholt zu Streitigkeiten, Kommunikationsabbrüchen oder fehlender Kooperation kommt, kann das Gericht eine Elternberatung nach § 95 anordnen.

Ziele
  • Konflikte entschärfen
  • Den Blick auf die Bedürfnisse der Kinder richten
  • Eine wertschätzende Gesprächskultur entwickeln
Schwerpunkt

Begleitung bei Trennung und Konflikt, Stabilisierung der Elternkommunikation und Entwicklung tragfähiger Vereinbarungen im Alltag mit dem Kind.

Rahmen

Gerichtlich angeordnete Beratung in einem neutralen, geschützten Setting mit klarer Orientierung am Kindeswohl und an der elterlichen Verantwortung.

Begleitung bei Trennung, Konflikt und Elternschaft – mit klarem Fokus auf das Kindeswohl.

Erziehungsberatung nach § 107

Wenn Eltern trotz gerichtlicher Regelungen keine Einigung finden, kann das Gericht eine Eltern- oder Erziehungsberatung nach § 107 Abs. 3 Z. 1 AußStrG anordnen. Ziel ist es, dass beide Elternteile – möglichst gemeinsam – im geschützten Rahmen über die Bedürfnisse der Kinder sprechen und konstruktive Lösungen finden.

Typische Gründe
  • Nicht funktionierende Obsorge- und Kontaktrechtsregelungen
  • Uneinigkeit in Erziehungsfragen
  • Gestörte Kommunikation oder mangelnde Kooperation
  • Missachtung kindlicher Entwicklungsbedürfnisse
Hochstrittigkeit

Hoch eskalierte Konflikte, anhaltende Vorwürfe, mangelnde Gesprächsfähigkeit und Zweifel an der Erziehungsfähigkeit können ein Anlass für diese Beratung sein.

Zielsetzung

Eltern sollen befähigt werden, Verantwortung gemeinsam zu tragen und Entscheidungen wieder stärker an den Bedürfnissen und der Entwicklung ihrer Kinder auszurichten.

Ablauf, Kosten und Qualitätsstandards

Nach der gerichtlichen Anordnung vereinbaren die Eltern selbstständig Termine mit einer anerkannten Beraterin oder einem anerkannten Berater. Die Gespräche finden vertraulich, neutral und in einem geschützten Rahmen statt.

Ablauf
Klar

Nach der Anordnung werden Termine eigenständig vereinbart. Das Gericht bestimmt das Stundenausmaß.

Kosten
€ 70–120

Richtwert pro Stunde exklusive USt. Die Kosten tragen die Eltern grundsätzlich selbst.

Anerkennung
Qualifiziert

Anerkannte Familien-, Eltern- oder Erziehungsberater:innen dienen als Orientierung.

Kindeswohl
Im Fokus

Ziel ist Stabilität, Entlastung und eine tragfähige Perspektive für die Kinder.

Den Fokus wieder auf das Wohl der Kinder richten – und Eltern befähigen, Verantwortung gemeinsam zu tragen.
Mario Gamsjäger Autorbild

Mario Gamsjäger

Dipl.-Wirt.-Ing. (FH) · MSc i.A. · Dipl. LSB · CCM
Lehrer · Trainer · Coach · psychosozialer Berater · Unternehmensberater · Safer Internet Botschafter · Autor

Interdisziplinär, qualifiziert und klar positioniert

Die Beratung verbindet fachliche Qualifikation, strukturierte Gesprächsführung und einen klaren Fokus auf Konfliktklärung, Kindeswohl und elterliche Verantwortung. Ziel ist eine professionelle, verlässliche und respektvolle Begleitung in belasteten Familiensituationen.

Elternberatung § 95
Erziehungsberatung § 107
Kindeswohl
Konfliktklärung
Trennung
Familie
Neutraler Rahmen
Verantwortung

Erstgespräch oder Anfrage

Für Rückfragen zu Elternberatung nach § 95 oder Erziehungsberatung nach § 107, zur Terminvereinbarung oder zu den Rahmenbedingungen der Beratung.

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